Wir lieben Tiere. Aber bitte haben Sie Verständnis, dass wir im Interesse der spielenden Kinder das Mitführen von Hunden (gleich welcher Rasse, Größe und welchen Alters) in unserem MitMachPark nicht gestatten.
IRRLANDIA ist eingeschränkt barrierefrei – es gibt keine gepflasterten Wege, aber die Flächen selber sind eben und generell befahrbar. Der Park verfügt über ein behindertengerechtes WC sowie Wickeltische für Kinder und Erwachsene.
Die Pfade des Maislabyrinths können sowohl mit Kinderwagen als auch mit Rollstuhl befahren werden.
Fast alle Attraktionen im Park sind im Eintrittspreis inbegriffen. Ausgenommen hiervon sind:
- Kinderkarussell – 1 Euro (oder ein Freifahrt-Ticket)
- Schiffschaukel – 1 Euro (oder ein Freifahrt-Ticket)
- Trampolin – 1 Euro (oder ein Freifahrt-Ticket)
- Wasserbombenwurfanlage – 10 Wasserbomben für 1 Euro (eigene Wasserbomben dürfen nicht verwendet werden)
- Murmeln für das Murmellaborium – 20 Murmeln für 1 Euro (du kannst deine eigenen Murmeln mit bis zu 16 mm Durchmesser mitbringen)
- Gastronomie (separate Unternehmen)
Jedes Kind ab 3 Jahren erhält ein Freifahrt-Ticket mit seiner Eintrittskarte. Dieses kann für eine der folgenden Attraktionen genutzt werden: Kinderkarussell, Schiffschaukel oder Trampolin. Weitere Fahrten / Nutzung kosten jeweils einen Euro.Bitte beachten Sie die Altersbeschränkungen und Sicherheitshinweise an allen Attraktionen.
Ebenso wie Sie, möchten wir unsere Eintrittspreise so niedrig wie möglich halten. Deshalb haben wir auf den Einsatz professioneller Abfallentsorger verzichtet und keine Abfallbehälter aufgestellt. Bitte nehmen Sie die von Ihnen mitgebrachten Umverpackungen und Abfälle wieder mit und entsorgen Sie sie selbst.
Verpackungen, Plastikgeschirr und -besteck, die Sie mit Speisen oder Getränken ausgereicht bekommen haben, entsorgen Sie bitte in den Abfallbehältern in den Gastronomiebereichen.
Raucher bitten wir, ihrer Leidenschaft nicht auf dem Platz oder im Labyrinth zu frönen, sondern es ausschließlich auf den gekennzeichneten Raucherinseln oder in den gekennzeichneten Gastronomiebereichen zu tun und die dort vorhandenen Aschenbecher zu benutzen.
Das Rauchverbot gilt auch für E-Zigaretten. Für Verstöße wird ein Verwarngeld von 20 Euro erhoben.